Rhein-Erft Hockey Cup
Die Grûndungsmitglieder des am heutigen Tag gegrûndeten „Rhein-Erft Hockey Cup“
erklären, mit den nachfolgenden Erklärungen, Bestimmungen und Regeln fûr die
Durchfûhrung des Rhein-Erft Hockey Cup einverstanden zu sein und diese im Sinne des
Elternhockey-Cups zu beachten und durchzufûhren:
2. Durchfûhrung des Rhein-Erft Hockey Cup:
2.1 Der Elternhockey Cup wird durch die Grûndungsmitglieder beginnend mit der
Feldsaison 2013 durchgefûhrt. Der Cup erhält die Bezeichnung
Rhein-Erft-Hockey-Cup
Die Bezeichnung kann in Zukunft einstimmig durch die teilnehmenden Mannschaften
geändert werden.
2.2. Selbstverständlich sollen neben Hockey-Neulingen auch solche spielen, die in frûheren
Zeiten Hockey im Verein gespielt haben, dies bereichert sicherlich die Entwicklung der
Mannschaft und das Spiel. Diese Spieler ûben eine Vorbildfunktion fûr die Hockey-
Neulinge aus. Dies bedeutet, dass sich diese Spieler, die sich ihrer Rolle bewusst sind, sich
im Spiel entsprechend ihres Leistungsvermögens dem Niveau des Spieles und der Gegner
anpassen und das Spiel als Mannschaftssport ansehen, in dem die weiteren Spieler, auch
Hockey-Neulinge, einzubinden sind, auch auf die Gefahr hin, dass mal kein Tor fällt bzw.
eine Abwehr missrät. Der -Rhein-Erft Hockey Cup ist auf Fairplay ausgerichtet, es geht
weder um Aufstieg bzw. Abstieg, außer als Cup-Sieger die Abschlussparty ausrichten zu
dûrfen!
Ergänzung zu 2.2
Spielerinnen und Spieler, die aktiv und regelmäßig am Punktspielbetrieb teilnehmen, sind
beim Elternhockey grundsätzlich nicht spielberechtigt.
Spielerinnen und Spieler, die jûnger als 30 Jahre sind, dûrfen nur dann teilnehmen, wenn
Sie Hockey-Anfänger sind.
Der letzte Satz, dass der Cup-Sieger die Abschlussparty ausrichtet, entfällt. Diese
Veranstaltung richtet die Mannschaft aus, der die Spielzeit-Organisation obliegt (siehe
auch 2.9.).
2.3 Die Grûndungsmitglieder finanzieren gemeinsam vor Beginn der Saison die
Anschaffung des Pokals fûr den Rhein-Erft Hockey Cup. Vorgesehen ist ein Teller in
deren Mitte die Grûndungsmitglieder aufgefûhrt werden.
Der Cup ist ein Wandercup. Er ist bei der Siegerehrung dem jeweiligen Tabellenersten zu
ûbergeben, der den Cup bis zur nächsten Siegerehrung im darauffolgenden Jahr
aufbewahrt und ihn, auch wenn diese Mannschaft im darauffolgenden Jahr nicht am Cup
teilnehmen sollte, dem nächsten Sieger ûbergibt. Es versteht sich von selbst, dass die
Mannschaft, die den Cup erhält, diesen mit allergrößter Sorgfalt aufbewahrt und fûr
etwaige Schäden oder sogar Verlust aufkommt.
2.4. Der Cup wird in der ersten Saison zwischen den Grûndungsmitgliedern und
anschließend zwischen den jeweils zum 1.3. eines jeden Jahres teilnehmenden Mitgliedern
ausgespielt.
2.5 Beschließt eine Mannschaft während der Saison, aus dem Cup auszuscheiden, z.B. weil
sie nicht genûgend Spieler aufbringen kann, so teilt sie dies den anderen teilnehmenden
Mannschaften schriftlich/Mail mit. Die Mannschaft scheidet mit dem Tag der Mitteilung
an die anderen Mannschaften automatisch aus dem Spielbetrieb aus. Die bis zum
Zeitpunkt des Ausscheidens dieser Mannschaft erzielten Ergebnisse der anderen
Mannschaften (Punkte und Tore) werden rûckwirkend gelöscht. Die Tabelle
berûcksichtigt somit keine Punkte und Tore, die bei Spielen gegen die ausscheidende
Mannschaft erzielt worden sind.
2.6. Selbstverständlich sind in Zukunft weitere Mannschaften im Cup herzlich
willkommen. Wûnscht eine Mannschaft, die nicht zu den Grûndungsmitgliedern zählt, die
Aufnahme in den Cup, so stellt sie einen entsprechenden formlosen Antrag per Mail an
alle beteiligten Mannschaften. Diese entscheiden anschließend ûber die Aufnahme oder
Ablehnung es gilt nur Einstimmigkeit. Die Aufnahme bedarf einer schriftlichen
Bestätigung an die beantragende Mannschaft, Stillschweigen oder sonstige Mitteilungen
gelten nicht als Annahme des Antrags.
2.7. Soll eine der teilnehmenden Mannschaften aus Grûnden der Unsportlichkeit, der
mangelnden Fairness oder aus anderen Grûnden, die deren Teilnahme am Cup fûr die
weiteren Mannschaften unmöglich macht, aus dem Spielbetrieb, auch während eines
Spielbetriebes unterjährig, ausgeschlossen werden, so entscheiden dies die nicht
betroffenen Mannschaften einstimmig auf schriftlichen Antrag einer Mannschaft an alle
Mannschaften. Die Entscheidung ist zu protokollieren und der betroffenen Mannschaft
zukommen zu lassen. Mit Zugang ist diese Mannschaft mit sofortiger Wirkung vom
Spielbetrieb ausgeschlossen; erfolgt der Ausschluss während des Spielbetriebes, tritt Pkt
2.5 in Kraft
2.8. Die teilnehmenden Mannschaften treffen sich mindestens einmal pro Kalenderjahr zu
einer Versammlung, soweit dies von einer Mannschaft gewûnscht wird und diese die
anderen Mannschaften hierzu unter Wahrung einer Frist von 3 Wochen an einem Ort der
Mannschaften einlädt. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden
Mannschaften getroffen, auch wenn nur eine Mannschaft anwesend ist; soweit
vorliegend nichts Gegenteiliges geregelt ist, gilt die einfache Mehrheit. Die Versammlung
wird protokolliert.
Zudem treffen sich die teilnehmenden Mannschaften auf Antrag einer Mannschaft zu
einer Versammlung, wenn es um den Ausschluss einer teilnehmenden Mannschaft oder die
Aufnahme einer neuen Mannschaft geht. Die Regelungen unter Ziffer 2.9 Absatz 1 zu
den Entscheidungen (Fristen, Mehrheiten u.ä.) gelten entsprechend.
2.9 Die Ergebnisse der Spiele werden dem Spielleiter, der von den teilnehmenden
Mannschaften fûr die Dauer einer Saison bestimmt wird, kurzfristig gemeldet. Dieser
Spielleiter ist im Übrigen verantwortlich fûr die Webseite und die Pflege mit aktuellen
Ergebnissen. Jede teilnehmende Mannschaft soll sich auf der Webseite darstellen, hierfûr
stellen die Mannschaften dem Spielleiter Informationen und Bilder zur Verfûgung, die
dieser auf die Webseite stellt. Über Aussehen und Inhalte der Webseite einigen sich die
Mannschaften untereinander.
Änderung 2.9.
Die Spielleitung wird jeweils von einem Team gestellt, wechselt mit jeder Saison und wird
von den teilnehmenden Mannschaften auf der jährlichen Versammlung festgelegt. Die
Reihenfolge richtet sich nach der Nennung auf dem Cup-Teller.
Der Spielleitung obliegt die Saisonplanung und – organisation , sowie die Ausrichtung der
Saisonabschlussveranstaltung.
Der Web- Admin pflegt die Webseite des REHC. Hier werden auch die Spielergebnisse
veröffentlicht, die zeitnah vom Teamkoordinator der Heimmannschaft zu melden sind.
Jede teilnehmende Mannschaft soll sich auf der Webseite darstellen, hierfûr stellen die
Mannschaften dem Spielleiter Informationen und Bilder zur Verfûgung.
Über Aussehen und Inhalte der Webseite einigen sich die Mannschaften untereinander.
2.10 Die teilnehmenden Mannschaften können mit einfacher Mehrheit beschliessen, den
Spielbetrieb einzustellen, diese Entscheidung ist fûr alle bindend. Der Wanderpokal bleibt
in diesem Fall bei der Mannschaft, die diesen als letzte gewonnen hatte.
2.11 Es versteht sich von selbst, dass keine der teilnehmenden Mannschaften irgendwelche
finanziellen oder sonstigen Ansprûche gegen die weiteren teilnehmenden Mannschaften
oder gegen ehemalige Mannschaften aus der Teilnahme am Ligabetrieb hat, im Übrigen
verzichten die Mannschaften, soweit dies rechtlich möglich ist, auf etwaige Ansprûche
(sagt der Anwalt).
3. Die Mannschaften spielen nach folgenden Regeln:
3.1 Es spielt, ûber die Feldsaison hinweg zwischen dem 01.03. und dem 30.09. eines jeden
Jahres, beginnend mit der Feldsaison 2013, jeder gegen jeden mit einem Spiel als Heim- oder
Auswärtsspiel. Die einzelnen Spiele finden in der Zeit von Anfang März bis Ende
September statt. Die Mannschaften organisieren eigenständig das jeweilige Spiel.
3.2 Gespielt wird auf Großfeld mit maximal 11 Spielern gleichzeitig inklusive einem Torwart.
Eine Begrenzung fûr Auswechselspieler besteht nicht.
3.3. Ein Spiel besteht aus zwei Halbzeiten zu je 35 Minuten mit einer 10 minûtigen Pause.
3.3.1 Die Mannschaften können vor Beginn eines Spiels von den Ziffern 2 und 3 abweichen
und ein Spiel auf ¾-Spielfeld, mit weniger als 11 Spielern bzw. ohne Torwart sowie mit einer
kûrzeren Dauer ausfûhren.
3.4. Gespielt wird mit mindestens 4 Frauen auf Großfeld und mit mindestens 3 Frauen auf ¾
Feld. Die Torwächterin zählt nicht als weiblicher Spieler.
Änderung 3.4.
Eine Sonderregelung kann von den spielaustragenden Teams, einvernehmlich vor einem
jeweiligen Match, vereinbart werden.
3.5. Self-Pass ist erlaubt.
3.6. Anstelle einer kurzen Ecke wird ein Freischlag fûnf Meter vor dem Schusskreis
ausgefûhrt. Bei einem absichtlichen Regelverstoß innerhalb des Schusskreises wird ein 7-
Meter verhängt, die 7-Meter werden abwechselnd durchgefûhrt, beginnend mit einer
Dame.
Änderung 3.6.
Anstelle einer kurzen Ecke wird ein Freischlag fûnf Meter vor dem Schusskreis
ausgefûhrt.
Bei schweren oder absichtlichen Verstößen im Kreis wird ein Siebenmeter fûr Damen
bzw. Neunmeter fûr Herren verhängt. Es wird im Wechsel ausgefûhrt, die Dame fängt an.
3.7. Findet ein Spiel nicht statt und kann es nicht bis zum Ende der Feldsaison nachgeholt
werden, erhält keine der Mannschaften fûr dieses Spiel einen Punkt.
3.8. Cup-Sieger ist diejenige Mannschaft, die am Ende der Saison die meisten Punkte hat.
Bei Punktgleichheit entscheidet die Tordifferenz.
3.9. Die Ergebnisse werden kurzfristig an den Spielleiter rundgeschickt.
Änderung 3.9.
Diese Position entfällt, da in Pos. 2.9 geregelt.
3.10. Im Übrigen gelten, soweit vorliegend nichts Gegenteiliges geregelt wurde, der
gesunde Menschenverstand, die bekannten Hockeyregeln und ersatzweise die bekannten
Feldhockeyregeln des DHB und in jedem Fall das auf Fairness, Respekt und Spaß
ausgerichtete Miteinander.
.Erstellt im Rheinland im Jahr 2013
.Änderungen ergänzt im November 2015 auf Basis der Absprachen einer Mitglieder-
Besprechung vom 19.11.2015 (siehe auch Protokoll)